Voraussetzungen
In das Kolleg werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die:
- bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 18 Jahre alt sind;
- den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) besitzen;
für den Vorkurs: Berufsreife (Hauptschulabschluss); - eine Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren Dauer oder eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit nachweisen können; Erziehung eines Kindes oder Pflege eines kranken Familienangehörigen sind einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Beim Arbeitsamt gemeldete Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr wird ebenfalls angerechnet.
- ggf. eine Aufnahmeprüfung bestanden haben (gilt nicht für die Abendform und den Vorkurs);
- sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung eines Kollegs oder Abendgymnasiums unterzogen haben.
Sonderregelung für die Abendform:
Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum Ende des 3. Halbjahres
- einem Beruf nachgehen oder
- durch Meldung beim Arbeitsamt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder
- eine Erziehungs- oder Pflegetätigkeit ausüben.
Wird die Berufstätigkeit nach dem 3. Halbjahr aufgegeben, ist eine Unterstützung nach BAföG möglich.
Sonderregelung für Quereinsteiger in die Kursphase (K1):
Bewerberinnen und Bewerber, die in der Kursphase beginnen möchten, müssen
- einen Antrag auf Einstufung in die K1 stellen;
- 4 Jahre 2. Fremdsprache Französisch bzw. Latein mit mindestens ausreichendem Abschluss nachweisen können;
- einen Bildungsstand der Fachhochschulreife nachweisen können.