Voraussetzungen

In das Kolleg werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die:

  • bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 18 Jahre alt sind;
  • den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) besitzen;
    für den Vorkurs: Berufsreife (Hauptschulabschluss);
  • eine Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren Dauer oder eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit nachweisen können; Erziehung eines Kindes oder Pflege eines kranken Familienangehörigen sind einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Beim Arbeitsamt gemeldete Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr wird ebenfalls angerechnet.
  • ggf. eine Aufnahmeprüfung bestanden haben (gilt nicht für die Abendform und den Vorkurs);
  • sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung eines Kollegs oder Abendgymnasiums unterzogen haben.

Sonderregelung für die Abendform:

Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum Ende des 3. Halbjahres

  • einem Beruf nachgehen oder
  • durch Meldung beim Arbeitsamt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder
  • eine Erziehungs- oder Pflegetätigkeit ausüben.

Wird die Berufstätigkeit nach dem 3. Halbjahr aufgegeben, ist eine Unterstützung nach BAföG möglich.

Sonderregelung für Quereinsteiger in die Kursphase (K1):

Bewerberinnen und Bewerber, die in der Kursphase beginnen möchten, müssen

  • einen Antrag auf Einstufung in die K1 stellen;
  • 4 Jahre 2. Fremdsprache Französisch bzw. Latein mit mindestens ausreichendem Abschluss nachweisen können;
  • einen Bildungsstand der Fachhochschulreife nachweisen können.