Links für Schüler

BAföG

BAföG Digital

Ab sofort können Schülerinnen, Schüler und Studierende in Rheinland-Pfalz Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz über einen neuen digitalen Antragsassistenten beantragen.

Mit BAföG digital kann der BAföG‐Antrag bequem am Computer erstellt, bearbeitet und digital verschickt werden.

Über folgenden Link ist die online Beantragung möglich:

BAföG Digital (bafoeg-digital.de)

Ein Konfigurator führt Nutzerinnen und Nutzer mit einfachen und verständlichen Fragen durch den Antrag und fügt alle relevanten Formblätter zu einem Antrag zusammen. Ein dynamisches Formular sorgt dafür, dass Antragstellende nur relevante Fragen beantworten müssen. Leicht verständliche Hilfetexte unterstützen beim Ausfüllen. Nachweise können während des Antragsprozesses oder zu einem späteren Zeitpunkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Registrierung:

Mit "Online-Ausweis" (neuer Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel - eID-Funktion via Nutzerkonto Bund oder Servicekonto eines Bundeslandes): Die Authentisierung des Online-Antrags ist elektronisch erfolgt, so dass der Antrag nicht mehr ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Der Antrag wird an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung digital übertragen. Das Datum der erfolgreichen Übertragung gilt als Antragsdatum.

Mit "Nutzername & Passwort"
Online-Übermittlung: Die Daten werden an das zuständige Amt übertragen und eine PDF-Datei erstellt. Diese PDF-Datei mit Antrags-ID muss ausgedruckt und unterschrieben werden. Anschließend scannen Sie den unterschriebenen Antrag ein und laden ihn über die Upload-Funktion "Nachweise nachreichen" in Ihrem persönlichen Bereich hoch. Das Datum der erfolgreichen Übertragung gilt als Antragsdatum. Der Ausdruck verbleibt bei Ihnen.

Übermittlung auf dem Postweg: Die Daten werden an das zuständige Amt übertragen und eine PDF-Datei erstellt. Diese PDF-Datei mit Antrags-ID drucken Sie bitte aus und unterschreiben es. Anschließend schicken Sie den unterschriebenen Antrag an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung oder geben ihn dort ab.

Wichtig: Erst wenn dieser unterschriebene Papier-Antrag bei Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingeht, liegt eine wirksame fristwahrende Antragstellung vor. In diesem Fall gilt ausschließlich der Eingangsstempel des Amtes.

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