In den Vorkurs werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die:
bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 18 Jahre alt sind;
Berufsreife (Hauptschulabschluss) besitzen;
eine Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren Dauer oder eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit nachweisen können; Erziehung eines Kindes oder Pflege eines kranken Familienangehörigen sind einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Beim Arbeitsamt gemeldete Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr wird ebenfalls angerechnet.
sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung eines Kollegs oder Abendgymnasiums unterzogen haben.
In den Vorkurs werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die:
bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 18 Jahre alt sind;
Berufsreife (Hauptschulabschluss) besitzen;
eine Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren Dauer oder eine mindestens zweijährige sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit nachweisen können; Erziehung eines Kindes oder Pflege eines kranken Familienangehörigen sind einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Beim Arbeitsamt gemeldete Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr wird ebenfalls angerechnet.
sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung eines Kollegs oder Abendgymnasiums unterzogen haben.