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Voraussetzungen für Bewerber

In das Kolleg werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die

Sonderregelung für die Abendform:

Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum Ende des 3. Halbjahres

Wird die Berufstätigkeit nach dem 3. Halbjahr aufgegeben, ist eine Unterstützung nach BAföG möglich.


Sonderregelung für Quereinsteiger in die Kursphase (K1):

VoraussetzungenBewerbungEinstufungstest