Voraussetzungen für Bewerber
In das Kolleg werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die
- bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 18 Jahre alt sind;
- einen Bildungsstand besitzen, der der Mittleren Reife (Sekundarabschluss I) entspricht;
(für den Vorkurs: Hauptschulabschluss); - eine Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren Dauer oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen können; Erziehung eines Kindes oder Pflege eines kranken Familienangehörigen sind einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Beim Arbeitsamt gemeldete Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr wird ebenfalls anerkannt.
- einen Einstufungstest bestanden haben (gilt nicht für die Abendform und den Vorkurs);
- sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung eines Kollegs oder Abendgymnasiums unterzogen
haben.
Sonderregelung für die Abendform:
Bewerberinnen und Bewerber müssen bis zum Ende des 3. Halbjahres
- einem Beruf nachgehen oder
- durch Meldung beim Arbeitsamt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder
- eine Erziehungs- oder Pflegetätigkeit ausüben.
Wird die Berufstätigkeit nach dem 3. Halbjahr aufgegeben, ist eine Unterstützung nach BAföG möglich.
Sonderregelung für Quereinsteiger in die Kursphase (K1):
- einen Antrag auf Einstufung in die K1 stellen;
- Nachweis der Fremdsprachenvorkenntnisse;
- einen Bildungsstand der Fachhochschulreife nachweisen können.