Grundsätzlich haben alle Kollegiaten / Kollegiatinnen einen Anspruch auf BAföG. Im Einzelnen muss jedoch wie folgt unterschieden werden:
| Bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen erhalten: | 389,00 € |
| Nicht bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen erhalten: | 487,00 € |
| Nicht bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen mit Miet- und Nebenkosten, die einen Betrag von 57,00 € übersteigen, erhalten zusätzlich bis zu: | 72,00 € |
| Ist ein Kollegiat / eine Kollegiatin beitragspflichtig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert, erhöht sich der Bedarfssatz um bis zu: | 54,00 € |
| Bei beitragspflichtigen Kosten der Pflegeversicherung werden erstattet: | 10,00 € |
| Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt damit zur Zeit der Föderungshöchstsatz für auswärts wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen: | 618,00 € |
Kollegiaten / Kollegiatinnen, die das Abendgymnasium auf dem Kolleg besuchen, können erst ab dem vierten Semester diese Föderungen in Anspruch nehmen.
Zusätzlich zu den oben genannten Bedarfssätzen dürfen Ganztags- und Abendkollegiaten / -kollegiatinnen monatlich bis zu 400,00 € brutto anrechnungsfrei hinzuverdienen. Diese Angaben gelten für Kollegiaten ohne Kinder. Gegebenenfalls kommt noch ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 € für das erste Kind und 85 € für jedes weitere Kind dazu.
| Bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen erhalten: | 348,00 € |
| Nicht bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen erhalten: | 417,00 € |
| Nicht bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen mit Miet- und Nebenkosten, die einen Betrag von 133,00 € übersteigen, erhalten zusätzlich bis zu: | 52,00 € |
| Ist ein Kollegiat / eine Kollegiatin beitragspflichtig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert, erhöht sich der Bedarfssatz um bis zu: | 47,00 € |
| Bei beitragspflichtigen Kosten der Pflegeversicherung werden erstattet: | 8,00 € |
| Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt damit zur Zeit der Föderungshöchstsatz für auswärts wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen während des Vorkurses: | 524,00 € |
Zusätzlich zu den oben genannten Bedarfssätzen dürfen Kollegiaten / Kollegiatinnen, die den Vorkurs besuchen, monatlich 271,00 € anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Stand:August 2008