KEVAG TelekomHomepageServiceKontakteInhalteAktuellesZugangSelbstdarstellung

Grundsätzlich haben alle Kollegiaten / Kollegiatinnen einen Anspruch auf BAföG. Im Einzelnen muss jedoch wie folgt unterschieden werden:


Ganztags- und Abendkollegiaten/-kollegiatinnen

Grundförderung

    Bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen erhalten: 389,00 €
    Nicht bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen erhalten: 487,00 €

Zusatzförderungen

    Nicht bei den Eltern wohnende Kollegiaten /  Kollegiatinnen mit Miet- und Nebenkosten, die einen Betrag von 57,00 € übersteigen, erhalten zusätzlich bis zu:
    72,00 €
    Ist ein Kollegiat / eine  Kollegiatin beitragspflichtig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert, erhöht sich der Bedarfssatz um bis zu:
    54,00 €
    Bei beitragspflichtigen Kosten der Pflegeversicherung werden erstattet: 10,00 €

    Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt damit zur Zeit der Föderungshöchstsatz für auswärts wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen:
    618,00 €

Kollegiaten / Kollegiatinnen, die das Abendgymnasium auf dem Kolleg besuchen, können erst ab dem vierten Semester diese Föderungen in Anspruch nehmen.

Zusätzlich zu den oben genannten Bedarfssätzen dürfen Ganztags- und Abendkollegiaten / -kollegiatinnen monatlich bis zu 400,00 € brutto anrechnungsfrei hinzuverdienen. Diese Angaben gelten für Kollegiaten ohne Kinder. Gegebenenfalls kommt noch ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 € für das erste Kind und 85 € für jedes weitere Kind dazu.


Kollegiaten / Kollegiatinnen des Vorkurses

Grundförderung

    Bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen erhalten: 348,00 €
    Nicht bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen erhalten: 417,00 €

Zusatzförderungen

    Nicht bei den Eltern wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen mit Miet- und Nebenkosten, die einen Betrag von 133,00 € übersteigen, erhalten zusätzlich bis zu:
    52,00 €
    Ist ein Kollegiat / eine Kollegiatin beitragspflichtig bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert, erhöht sich der Bedarfssatz um bis zu:
    47,00 €
    Bei beitragspflichtigen Kosten der Pflegeversicherung werden erstattet: 8,00 €

    Unter Berücksichtigung aller Zuschläge beträgt damit zur Zeit der Föderungshöchstsatz für auswärts wohnende Kollegiaten / Kollegiatinnen während des Vorkurses:
    524,00 €

Zusätzlich zu den oben genannten Bedarfssätzen dürfen Kollegiaten / Kollegiatinnen, die den Vorkurs besuchen, monatlich 271,00 € anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Stand:August 2008

BAFÖGAbschlüsseFächerstaatl. AnerkennungTag / Abend